Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler,
sehr geehrte Damen und Herren des Sitzungsdiensts,
der Gemeinderat fasste am 28.06.2022 folgenden Beschluss in Sachen Bürgerbeteiligungssoftware:
Die Verwaltung wird beauftragt, drei Nutzungsszenarien zu erstellen und für jedes dieser Szenarien getrennt die Kosten für eine Nutzung von vier Jahren zu ermitteln. Diese Kostenaufstellung erlauben einen realistischen Vergleich der Angebote und sind dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Die Fraktion BfE/EM/ÖDP ersucht entsprechend §30 der Geschäftsordnung Bürgermeister und Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:
Da diese Anfrage Bürgermeister und Verwaltung in schriftlicher Form und mehr als zehn Tage vor der Gemeinderatssitzung von 25.03.2025 erreicht, gehen wir davon aus, dass eine Beantwortung am 25.03.2025 möglich ist. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Holzer, Manfred Wutz, Markus Hiereth
Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp
Die Gemeinderatsmitglieder können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen. Nach Möglichkeit sollen der oder die Vorsitzende oder anwesende Gemeindebedienstete solche Anfragen sofort beantworten. Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich beantwortet. Eine Aussprache über Anfragen findet in der Sitzung grundsätzlich nicht statt.
In den Unterlagen zum öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.03.2025 fehlte diese schriftlich vorab übermittelte Anfrage. Darauf angesprochen erklärt Bürgermeister Thaler, das Thema Bürgerbeteiligungssoftware werde im nichtöffentlichen Teil behandelt, kommt aber auch im nichtöffentlichen Teil nicht auf die Anfrage zurück.
Später führt das Ratsinformationssystem die Anfrage in der Tagesordnung auf, doch die beiden Fragen werden nirgendwo im System wiedergegeben. Sie ist weiterhin offen, da Antworten auch im zweiten Sitzungsteil ausblieben.
Der Anbieter erklärte am 25.03.2025 zu seiner KI-gestützten Suche, diese liefere "rechtssichere" Auskünfte. Dies gab Anlass zu zwei Tests auf der von der Firma als Referenz genannten Homepage der Stadt Dettelbach. (dokumentiert auf www.oedp-eching.de/texte/2502bb422.html. Bei einem Test bewertete die KI einen Pachtvertrag als "rechtliche Sicherung", was falsch sein dürfte. Bei einem weiteren Test stand die Funktion nicht zur Verfügung, ohne dass auf einen Ausfall oder auf technische Probleme hingewiesen worden wäre.
Nachdem die KI-Auskunft des Anbieters mit Lizenzkäufen der Gemeinde seit dem Sommer in der "Eching-App" und auf www.heimat-info.de/gemeinden/eching zur Verfügung steht, wurden die beiden Testfragen dort erneut gestellt (siehe Gemeinderatsanfrage vom 28.09.2025).
Die Antwort auf eine Frage beinhaltete denselben Fehler wie zuvor. Die andere Antwort war nicht zu beanstanden und gut verständlich. Sie deckte sich jedoch weitgehend mit der Antwort von ChatGPT. Dieses noch frei nutzbare Sprachmodell wurde als Referenz herangezogen, wobei dessen Hersteller OpenAI nicht für sich in Anspruch nimmt, seine KI antworte rechtssicher und sei auf die Information von Bürgerinnen und Bürgern in Verwaltungsangelegenheiten spezialisiert.
Bemerkenswerterweise werden Nutzer unter dem Feld zur Eingabe mittlerweile darauf hingewiesen, dass die Antworten von einer KI generiert sind und ohne Gewähr erteilt werden.